Der 5 Sekunden Test - So testen Sie Ihre Website
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Ab dem 13.Juni 2014 wird sich das Widerrufsrecht beim Onlinehandel ändern. Dem Verbraucher steht bei "außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge", kurz AGV, und bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Neuerung ist nun, dass es nicht mehr ausreicht, die Sachen einfach zurückzugeben, sondern nun stets ausdrücklich erklärt werden muss, egal ob schriftlich oder mündlich.
Allerdings gab es auch Ausnahmen, in denen das Widerrufsrecht nicht gilt. Dieser Katalog wurde um folgende drei Punkte ergänzt:
Bisher konnten die Verbraucher das Widerrufsrecht unendlich ausüben, sollte dem Unternehmer ein Belehrungsfehler unterlaufen sein. Dies hatte natürlich fatale Folgen für das Unternehmen. Mit der neuen Rechtslage wurde dies nun für die Unternehmer verbessert. So kann dies nur noch "missbraucht" werden, wenn sich der Fehler auf das Widerrufsrecht selbst bezieht, nicht bei Falschinformationen. Außerdem ist das Widerrufsrecht ab dem 13.06.14 auf 12 Monate und 14 Tage nach Fristbeginn gekappt, wenn ein Fehler bei der Belehrung unterläuft, danach erlischt es.
Und hier sind wir schon bei einem Problem, womit die Händler in Zukunft zu kämpfen haben: Der Beginn der Widerrufsfrist hängt nämlich von der Lieferung des Händlers ab. Somit muss der Verbraucher genau über den korrekten Beginn informiert werden.
Dies kann sich von Ware zu Ware unterscheiden. Zum Beispiel beginnt bei einer einheitlichen Bestellung über mehreren Waren, die aber getrennt voneinander geliefert werden, die Widerrufsfrist erst bei Erhalt der letzten Ware. Bei einer regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum aber, zum Beispiel bei einem Abonnement, beginnt diese schon bei Erhalt der ersten Ware.
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